Country-Musik auf den Frequenzen von Radio Herford.

Radio Herford

Radio Herford ist der Sender, der unsere Sendungen ausstrahlt.

Damit ist eigentlich (fast) alles über unser Verhältnis zu unserem Sender gesagt! ;-)

Denn unsere Sendung läuft dort im Rahmen des Bürgerfunks, der nordrhein-westfälischen Variante des offenen Kanals im Radio.

Dazu ein kleiner Exkurs in die deutsche Medienpolitik: In Deutschland ist Rundfunk Ländersache. Als Ende der 80er Jahre die Einführung kommerzieller Sender in Nordrhein-Westfalen diskutiert wurde, wollte man die Fehler anderer Bundesländer nicht wiederholen. So wurde das Land zwar in 47 relativ kleine Verbreitungsgebiete aufgeteilt (diese Gebiete sind in der Regel mit dem Gebiet eines oder mehrerer Landkreise oder kreisfreier Städte identisch), dafür ist garantiert, daß es innerhalb jedes Verbreitungsgebietes nur einen kommerziellen Lokalsender gibt. Das gilt auch für Großstädte wie Köln. Außerdem sind die Sender nicht verpflichtet, 24 Stunden am Tag ein eigenes Programm zu machen. Sie dürfen für den Rest des Tages ein Rahmenprogramm übernehmen. Kontroverser ist schon, daß die Verleger der jeweiligen ortsansässigen Lokalzeitungen die Sender betreiben dürfen. Um dennoch die lokale Meinungsvielfalt zu gewährleisten, liegt das Programm in der Verantwortung einer Veranstaltergemeinschaft, die (theoretisch) vom Betreiber - in dessen Zuständigkeit liegen die wirtschaftlichen Aspekte des Senderbetriebes - getrennt ist.

Die Sender müssen den »Bürgern« Sendezeit zur Verfügung stellen!

Eine weitere Auflage, die in den jeweiligen Sendegenehmigungen verankert ist, ist die Verpflichtung zur Ausstrahlung des Bürgerfunks. Dieser läuft 15% der vorgeschriebenen, eigenen Sendezeit - je nach Verbreitungsgebiet 5 oder 8 Stunden - jedoch mindestens 60 Minuten und höchstens zwei Sendestunden pro Tag.

Die Pflichten der Sender beschränken sich auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Bürgerfunkbeiträge und auf die technische Abwicklung der Ausstrahlung. Der Sender hat keinen Einfluß auf den Inhalt! Meinungsverschiedenheiten zwischen Bürgerfunkern und Sendern werden von der Verwaltungsbehörde für den Rundfunk, der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) entschieden. Ist eine der Parteien mit dem Ergebnis unzufrieden, muß sie ein Gericht mit diesem Fall beschäftigen. Und die Richter entscheiden nicht selten zu Gunsten der Bürgerfunker! Das hält manche Verantwortliche in den Sendern aber nicht davon ab, den Bürgerfunkern möglichst viele Steine in den Weg zu legen. Hier im Kreis Herford ist die Situation aber meistens relativ entspannt.

Mehr zum Bürgerfunk unter dem Menüpunkt Bürgerfunk.

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) informiert auf diesen Seiten über aktuelle Entwicklungen im nordrhein-westfälischen Höerfunk: www.lfm-nrw.de/hoerfunk

Und hier ist die Seite der LfM zum Thema Bürgerfunk (Offener Kanal): www.lfm-nrw.de/hoerfunk/buergerfunk

Die Frequenzen und Reichweiten des Senders finden Sie im Menüpunkt Der Sender->Frequenzen

Und zur Webseite des Senders geht es hier: www.radioherford.de